DFG project G:(GEPRIS)434272743

Das Verbot unnötigen Leides im humanitären Völkerrecht: Erklärungen einer nichtlinearen Normevolution

CoordinatorProfessorin Dr. Elvira Rosert
Grant period2019 - 2022
Funding bodyDeutsche Forschungsgemeinschaft
 DFG
IdentifierG:(GEPRIS)434272743

Note: Es soll die Frage erforscht werden, warum das Verbot unnötigen Leides und überflüssiger Verletzungen, das Kombattanten vor besonders inhumanen Waffen schützen soll, an Bedeutung verloren hat. Die Annahme, dass es so ist, beruht auf mehreren Beobachtungen: Das Verbot wird zwar immer wieder als humanitärvölkerrechtliches Grundprinzip bekräftigt, doch als das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im SIrUS-Projekt konkretisieren wollte, was als unnötiges Leid zu verstehen ist, regte sich Widerstand und der Versuch scheiterte. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs erkennt das Prinzip an, doch erst der Anhang sollte es auf moderne Waffen anwenden – dieser Anhang wurde allerdings immer noch nicht verhandelt. Auch in der sonstigen Anwendungspraxis spielt es kaum noch eine Rolle: Während erste Nicht-Einsatz-Normen, die als Teil des modernen humanitären Völkerrechts im 19. und frühen 20. Jahrhundert entstanden, allesamt auf dem Verbot unnötigen Leides basierten, basieren heutige Verträge auf dem Verbot unterschiedsloser Waffen. Sie sollen daher in erster Linie Zivilisten schützen. Blindmachende Laserwaffen sind die einzige Waffenart, die in den letzten Jahrzehnten aufgrund ihrer potentiellen Auswirkungen auf Kombattanten verboten wurde. Es ist jedoch weiterhin legal, Waffen wie urangehärtete Munition, die im Verdacht steht, das Golfkriegssyndrom mitverursacht zu haben, oder Napalm, das zu grausamen Verbrennungen führt, gegen Kombattanten einzusetzen. Auch deuten erste empirische Untersuchungen an, dass das Prinzip kein diskursiver Referenzpunkt mehr ist.Diese Beobachtungen dienen als Ausgangspunkt für die Rekonstruktion der Entstehungs-, Interpretations- und Anwendungsgeschichte des Prinzips. Darin, sowie in der Erfassung und Erklärung seiner aktuellen Bedeutung besteht der empirische Beitrag. Der theoretische Beitrag besteht erstens in der Auseinandersetzung mit nichtlinearer Normevolution und in der Klassifizierung des Problems als Erosion, Stagnation oder Nicht-Entstehung. Er besteht zweitens in der Anwendung neuerer Erklärungsansätze aus der Forschung über internationale Normen, welche unseren Blick auf problemspezifische (Issue-Charakteristika), akteursspezifische (Kontestation) und strukturspezifische (Norminteraktion) Faktoren lenken. Dies geschieht mit dem doppelten Ziel, den Fall zu erklären wie auch theoretische Einsichten über das Zusammenwirken dieser Faktoren zu gewinnen. Der gesellschaftspolitische Beitrag besteht in der Problematisierung des unzureichenden humanitärvölkerrechtlichen Schutzes von Kombattanten. Im ersten Analyseschritt wird ein theoretisches Erklärungsraster entwickelt, welches im zweiten Analyseschritt empirisch angewendet wird. Hierfür sollen Daten aus Einzel- und Fokusgruppeninterviews sowie aus Dokumenten aus drei Diskursen – dem Diskurs der humanitären Organisationen, dem institutionellen Diskurs der Regierungsvertreter sowie dem militärischen Diskurs – erhoben und inhaltsanalytisch ausgewertet werden.
   

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 Record created 2023-01-31, last modified 2024-09-28